DeklarationInformation gem. § 137f GewO und § 43 Abs. 4 VersVG
Geschäftsführer:
Clemens Unfried
T: +43 (0)664/85 91 524
M: clemens@fondos.at
Geschäftsführer:
Eduard Weber
T: +43 (0)650/58 08 645
M: eduard@fondos.at
Adresse: Aubergstraße 17, 4040 Linz
Gewerberegisternummer: GISA 31924719
Registereintragung: Vermittlerregister im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister
Beschwerdestelle: BM für Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien
Kompetenznachweis: Versicherungsvermittlung in der Form des Vermögensberater
Unsere Beratung erfolgt als Versicherungsagenten. Wir sind daher verpflichtet, bzgl. der vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukten und Veranlagungen nur für die im Deklarationsblatt genannten Produktpartner zu vermitteln. Unsere Beratung erfolgt nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern zielt auf den bestmöglichen Versicherungsschutz ab, den diese Gesellschaften bieten.
Unsere Beratung erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben, Wünsche und Bedürfnisse zu den angebotenen Produkten. Vor Abgabe der Vertragserklärungen werden Ihnen die Überlegungen zu den angebotenen Produkten mit dem Beratungsprotokoll erläutert.
Die fondos GmbH ist weder direkt noch indirekt mit mehr als 10 % (aktuell 0 %) an den Stimmrechten oder dem Kapital an Versicherungsgesellschaften beteiligt. Es ist kein Versicherungsunternehmen direkt oder indirekt mit mehr als
10 % (aktuell 0 %) an den Stimmrechten oder dem Kapital der fondos GmbH beteiligt.
Deklaration lt. § 137 Gewerbeordnung
Gewerbeberechtigung als Vermögensberater
GISA-Zahl 31924719
Agenturverhältnisse bzw. Kooperationen mit:
GRAWE Versicherung AG | DONAU Versicherung AG | MERKUR Versicherung AG | WÜSTENROT Versicherung AG | dialog Lebensversicherung AG
Beratungsprotokoll MehrfachagenturGewerbeinformationssystem Austria (GISA): 31924719
Auskunft aus dem Vermittlerregister: www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister
Beschwerdestelle: BM für Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort, Stubenring 1, 1010 Wien
Der Kunde / Die Kundin leistet für diese Beratung kein Honorar, es kommt daher kein eigener
Beratungsvertrag zustande.
Die Beratung erfolgt auf schriftlichem und / oder telefonischem Weg.
Die Agentur ist eine Mehrfachagentur und vermittelt miteinander konkurrierende Produkte ausschließlich für folgende Versicherer: GRAWE Versicherung AG | DONAU Versicherung AG | MERKUR Versicherung AG | WÜSTENROT Versicherung AG | dialog Lebensversicherung AG
Die Kundin / der Kunde gibt bekannt, dass sie / er sich ausschließlich für folgendes Produkt interessiert und keine weitere Beratung wünscht: Versicherung für meine Hörhilfe(n)
Die wichtigsten Auswahlkriterien sind:
a) Preis- / Leistungsverhältnis
b) größtmöglicher Deckungsumfang
Empfehlung des Beraters: Hörhilfen Versicherung der DONAU Vers.
Begründung(en):
gutes Preis-/Leistungsverhältnis
größtmöglicher Deckungsumfang
hohe Kundenorientierung des Versicherers
Die Empfehlung stützt sich nicht auf eine ausgewogene und objektive Marktuntersuchung iSd §§ 137f Abs 8 Z 1 iVm Abs 9 GewO. Die Versicherungsagentur ist in Bezug auf den angebotenen Versicherungsvertrag vertraglich gebunden und wird als Mehrfachagent tätig.
Kundenerklärungen
- Ich wurde belehrt, dass es sich bei meinem Ansprechpartner um eine Mehrfachagentur handelt
- Mir ist ferner bewusst und ich habe verstanden, dass es sich bei diesem Protokoll nicht um einen Beratungsvertrag handelt, aus welchem Haftungsansprüche im Sinne einer Maklerhaftung abgeleitet werden könnten.
- Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die im Anhang befindliche Datenschutzerklärung samt Einwilligungserklärung, sowie das Beratungsprotokoll, die Deklaration, das Produktinfoblatt und den Antrag gelesen, verstanden, erhalten und angenommen zu haben. Ich stimme der beigefügten Datenschutzerklärung somit ausdrücklich zu.
§ 137f Abs. 7 und 8 GewO
(7) Der Versicherungsvermittler ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Versicherungskunden bei Abschluss jedes ersten Versicherungsvertrags und nötigenfalls bei Änderung oder Erneuerung des Vertrags folgende Informationen vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden gegeben werden:
1. seinen Namen und seine Anschrift;
2. in welches Register er eingetragen wurde und auf welche Weise sich die Eintragung überprüfen lässt;
3. ob er eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 vH an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens hält;
4. ob ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen an seinem Unternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 vH der Stimmrechte oder am Kapital hält;
5. Angaben über Beschwerdemöglichkeiten betreffend die Versicherungsvermittlung.
(8) Bei einem Beratungsgespräch hat der Versicherungsvermittler entweder in der Form „Versicherungsagent“ oder in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ tätig zu werden. Im Hinblick auf jeden einzelnen angebotenen Vertrag hat der Versicherungsvermittler vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden diesem mitzuteilen:
1. ob er seinen Rat gemäß Absatz 9 auf eine ausgewogene Marktuntersuchung stützt, oder
2. ob er vertraglich gebunden ist und entweder
a) verpflichtet ist, Versicherungsvermittlungsgeschäfte bezüglich des vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukts ausschließlich mit einem Versicherungsunternehmen zu tätigen. In diesem Fall teilt er dem Kunden auf Nachfrage auch die Namen allfälliger sonstiger Versicherungsunternehmen mit, an die er vertraglich gebunden ist, wobei der Kunde über dieses Recht zu informieren ist oder
b) zwar nicht verpflichtet ist, Versicherungsvermittlungsgeschäfte bezüglich des vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukts ausschließlich mit einem Versicherungsunternehmen zu tätigen, aber seinen Rat wegen seiner vertraglichen Bindungen nicht auf eine ausgewogene Marktuntersuchung (Z 1) stützt.
In diesem Fall teilt er dem Kunden auch die Namen der Versicherungsunternehmen mit, mit denen er Versicherungsgeschäfte tätigen darf und auch tätigt.
§ 137g GewO
(1) Der Versicherungsvermittler hat den Kunden, abgestimmt auf die Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags, entsprechend den Angaben, Wünschen und Bedürfnissen des Kunden zu beraten. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags hat der Versicherungsvermittler vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden, insbesondere anhand der vom Kunden gemachten Angaben, zumindest dessen Wünsche und Bedürfnisse sowie die Gründe für jeden diesem zu einem bestimmten Versicherungsprodukt erteilten Rat genau anzugeben.
(2) Die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 und gemäß § 137f Abs. 7 und 8 bestehen nicht bei der Vermittlung von Versicherungen für Großrisiken im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d) der Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung), ABl. Nr. L 228 vom 16. August 1973 S. 3 in der Fassung der Richtlinie 02/87/EG zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG über die Solvabilitätsspanne für Schadenversicherungsunternehmen, ABl. Nr. L 77 vom 20. März 2002 S. 17 und bei der Rückversicherungsvermittlung.
§ 137h GewO
(1) Die den Kunden nach § 137f Abs. 7 und 8 und § 137g zustehenden Auskünfte und Dokumentationen sind wie folgt zu geben: 1. auf Papier oder auf einem anderen, dem Kunden zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger;
2. in klarer, genauer und für den Kunden verständlicher Form;
3. in deutscher oder in jeder anderen von den Parteien vereinbarten Sprache.
(2) Abweichend von Abs. 1 Z 1 reicht eine mündliche Auskunftserteilung aus, wenn der Kunde dies von sich aus nachweislich wünscht oder wenn eine Sofortdeckung erforderlich ist. In diesen Fällen werden die Auskünfte in der nach Abs. 1 vorgeschriebenen Form unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrags erteilt.
(3) Handelt es sich um einen Telefonverkauf, so haben die vor dem Abschluss dem Kunden erteilten Auskünfte den Gemeinschaftsvorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher zu entsprechen. Zusätzlich sind die in Abs. 1 genannten Auskünfte in der dort vorgeschriebenen Form unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrags zu erteilen.
(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann nach Anhörung des für Angelegenheiten des Konsumentenschutzes zuständigen Bundesministers und des Bundesministers für Justiz durch Verordnung einen genauen Wortlaut für die Auskunftserteilung nach § 137f Abs. 7 und 8 und § 137g festlegen und Inhalt und Art und Weise der dem Kunden zu erteilenden Auskünfte regeln.
Auskunft aus dem Vermittlerregister: www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister
Beschwerdestelle: BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien
ProduktinformationsblattElektronikversicherung für HÖRHILFEN
Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group
Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN32002
Produkt: Elektronikversicherung für Hörhilfen
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Elektronikversicherung für Hörhilfen
Was ist versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern daraus folgende Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind
- Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck
- Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen
- Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art
- von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
- Verlieren
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und Vandalismus
- Brand, Blitzschlag, Explosion (einschließlich der beim Löschen und Retten entstandenen Schäden
- Glasbruch
- Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Störung in der öffentlichen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern daraus folgende Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind
- Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für:Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen
Was ist nicht versichert?- Schäden für die der/die Hersteller, Lieferant, Errichter, Verkäufer, Vermieter, Reparatur- oder Wartungsfirma gesetzlich oder vertraglich haftet
Schäden durch:
- innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
- Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche Ereignisse, Krieg
- durch Erdbeben, Eruption, Sprengungen und Ereignisse, die einer schädigenden Wirkung durch Kernenergie zuzuschreiben sind
- Fehler oder Mängel, die bei oder vor Vertragsabschluss bekannt/vorhanden oder bekannt/vorhanden sein mussten
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie Unterlassung
- dauernde Einwirkungen chemischer, mechanischer oder elektromagnetischer Art und deren Folgen
- Abnützungs- und Alterungserscheinungen
- Inkaufnahme
- Schönheitsfehler
- Aufgabe der versicherten Sache
- Vergessen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?- Leistungskürzungen bei zu geringer Versicherungssummer
Wo bin ich versichert?- Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Welche Verpflichtungen habe ich?- Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. - Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. - Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen. - Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich der Versicherung zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). - Der Schaden ist gering zu halten.
Wann und wie zahle ich?Die Prämie ist grundsätzlich monatlich im Vorhinein mittels SEPA Lastschrift zu bezahlen.
Wann beginnt und endet die Deckung?Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Kunden.
Wie kann ich den Vertrag kündigen? Für Verbraucher ist der Rücktritt vom Versicherungsvertrag binnen zwei Wochen ab Erhalt der Polizze möglich. Die vereinbarte Vertragsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Mal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem der Vertragspartner gekündigt worden ist. Weitere Rücktritts- und Kündigungsrechte, die auch Unternehmern zustehen, sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den vereinbarten Versicherungsbedingungen mit Voraussetzungen, Kündigungsterminen und Kündigungsfristen geregelt. Vertragsauflösungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. E-Mail, Fax, Brief) erfolgen.
Einwilligungserklärung nach Art. 7 – EU – DSGVOVerantwortlicher für die Datenverarbeitung:
fondos GmbH
Aubergstraße 17
A-4020 Linz
T: 0650 58 08 64 5
office@fondos.at
Firmensitz: Linz
Gerichtsstand: Landesgericht Linz
Firmenbuchnr. 51 70 56 b
Gewerbeinformationssystem Austria
(GISA) 31924719
1) Datenverwendung
Soweit Sie uns Ihre personenbezogenen Daten, über sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben, verarbeiten und leiten wir diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgendem Zweck weiter:
Vermittlung des Vertrages zwischen der Kundin / dem Kunden und dem Produktgeber (Donau Versicherung AG)
Betreuung der KundInnen während der Vertragslaufzeit, z.B. bei der Abwicklung von Schadensfällen
2) Digitale Unterschrift
Unterschreiben Sie Dokumente (Anträge, Schadenmeldungen, etc.) direkt am Tablet oder Notebook mit Touchscreen.
Ziel ist eine vereinfachte, raschere und papierlose Abwicklung zwischen der fondos GmbH und Ihnen (Kunde) auf elektronischem Weg.
Um diese Abwicklung gewähren zu können, weisen wir darauf hin, dass eine elektronische
Unterschrift auf unserer Homepage ( www.fondos.at ) nur einmal getätigt werden muss. Wir
vervielfachen diese Unterschrift und fügen sie anschließend in alle für das zustande kommen
eines Versicherungsvertrages relevanten Unterschriftenfelder ein. 3) Vereinbarung elektronische Kommunikation
Die Versicherungsnehmerin / Der Versicherungsnehmer erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass sämtliche vertragsrelevanten Unterlagen und gewerberechtliche
Informationen (u.a. Antrag und Datenschutzerklärung) per E-Mail vor Vertragserstellung an
die von ihr / ihm angegebene E-Mailadresse zur Verfügung gestellt werden. Ein
regelmäßiger Zugang zum Internet und die Möglichkeit die übermittelten Informationen /
Daten in PDF-Format zu öffnen und zu speichern sind vorhanden. Zudem wird vereinbart,
dass ein weiterer Schriftverkehr zwischen der fondos GmbH und der Versicherungsnehmerin
/ dem Versicherungsnehmer in elektronischer Form erfolgt.
Sie können diese jeweiligen Einwilligungen jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge,
dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu den hier genannten Zwecken nicht mehr
verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen der fondos
GmbH, Hrn. Eduard Weber, office@fondos.at
Ich habe die Deklaration, das Beratungsprotokoll, das Produktinformationsblatt und die Einwilligungserklärung („Datenverwendung“, „Digitale Unterschrift“ und „Vereinbarung elektronische Kommunikation“) gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen.