Häufige Fragen

Wer darf eine Hörhilfen-Versicherung abschließen?

Jede Person, die das 18. Lebensjahr (Geschäftsfähigkeit, Vertragsmündigkeit muss vorliegen) vollendet hat, darf Versicherungsverträge abschließen.

Wieviel kostet eine Hörhilfen-Versicherung?

Deine Hörhilfe kannst Du bei uns ab 7,- € monatlich versichern. Hier geht’s zum Prämienrechner!

Wie wird der Selbstbehalt abgerechnet?

Nach Übermittlung der Wiederbeschaffungsrechnung Deiner neuen Hörhilfe, wird diese direkt von der Donau Versicherung AG, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes, übernommen. Die Begleichung des vereinbarten Selbstbehaltes musst Du bitte direkt mit der Rechnungsstellerin / dem Rechnungssteller abklären.

Welche Gefahren sind versichert?

Gegen folgende Risken kannst Du Dich bei uns absichern (Auszug):

  • verlieren
  • Bedienungsfehler
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeiten aller Art
  • Diebstahl, Beraubung
  • Brand (einschließlich der beim Löschen und Retten entstandenen Schäden)
  • Ruß, Verschmoren, Versengen
  • von außen, mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Fahrlässigkeit

Welche Gefahren sind nicht versichert?

  • Fehler oder Mängel, die vor Vertragsabschluss bekannt/vorhanden waren
  • Inkaufnahme von Schäden
  • vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • Schäden für welche der Hersteller, Lieferant, Verkäufer, Reparatur- oder Wartungsfirma gesetzlich oder vertraglich haftet
  • Terror, kriegsähnliche Ereignisse
  • Schönheitsfehler
  • vergessen

Wie lange ist meine Hörhilfe zum Neupreis versichert?

Die Donau Versicherung AG bietet Dir 6 Jahre Versicherungsschutz zum Neupreis! Implantate sind 7 Jahre zum Neupreis versichert!

Warum eine Hörhilfen-Versicherung abschließen?

Hörhilfen sind durch den Gebrauch ständig unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Schadenfälle bei Ausflügen und sportlichen Aktivitäten sind Beispiele aus unserem Arbeitsalltag, bei denen wir unsere KundInnen regelmäßig unterstützen. Deine Hörhilfen-Versicherung schützt Dich vor den finanziellen Risken.

Ich möchte für jemand anderen (z.B.: für mein Kind) eine Hörhilfen-Versicherung abschließen. Muss ich etwas beachten?

Da sich die Versicherung auf die Hörhilfe bezieht und auch diese versichert sind, ist es nicht relevant wer VersicherungsnehmerIn und wer TrägerIn der Hörhilfe ist. Geschäftsfähigkeit und die Richtigkeit der Angaben sind natürlich Voraussetzung für die Beantragung einer Hörhilfen-Versicherung.

Ich bin mit der Abwicklung eines Schadens bzw. mit anderen Dingen rund um meine Hörhilfen-Versicherung nicht zufrieden. An wen kann ich mich wenden?

Wünsche, Anregungen oder Beschwerden nehmen wir sehr ernst!
Bitte teile uns umgehend per E-Mail oder per Telefon mit, wenn Du mit der fondos GmbH oder deren PartnerInnen nicht zufrieden bist. Nur so können wir Dich bei Deinen Anliegen auch weiterhin bestmöglich unterstützen und unseren Service verbessern. Danke!

Was bedeutet Direktverrechnung?

Die fondos GmbH wickelt im Schadenfall die gesamte Abrechnung direkt zwischen Deiner Akustikerin / Deinem Akustiker und der Donau Versicherung ab – somit brauchst Du Dich bei versicherten Schadenfällen nicht um die Begleichung der Rechnung kümmern.

Wie hoch ist mein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt beträgt bei Hörgeräten € 100,- je Schadenfall.
Bei Implantaten beträgt der Selbstbehalt wahlweise € 200,- oder € 700,- je Schadenfall.

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Die Laufzeit beträgt 1 Jahr, mit automatischer Verlängerung, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird.

Gibt es einen Überblick zum Leistungsumfang?

Hier geht’s zum Produktinformationsblatt AT
Hier geht’s zum Produktinformationsblatt DE

Welche Hörhilfe, welches Zubehör kann ich versichern?

Du kannst bei uns Deine Hörhilfe samt Zubehör (Akkus, Ladestationen, Hörbrillen, Mikrofone, etc.) versichern. Darüber hinaus bieten wir auch Versicherungen für FM-Anlagen und sämtliche anderen Geräte, welche mit dem Thema Hörhilfe zu tun haben. Für Anfragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung!

Kann ich meine Hörhilfe schon während der Probezeit versichern?

Ja, kannst Du! Solltest Du Dich für eine andere Hörhilfe entscheiden, kannst Du uns das ganz einfach per Mail mitteilen. Wir lassen die Polizze entsprechend für Dich ändern.

Was muss ich tun, wenn ich meine Hörhilfe durch ein anderes Produkt (andere Marke, anderer Typ) ersetze?

Wenn sich, aus welchem Grund auch immer, Deine Hörhilfe ändert (zB: Tausch, neues Gerät nach einem Schadenfall, Umstieg auf neue Marke / andere Type), genügt es, wenn Du uns das schriftlich per Mail mitteilst. Wir veranlassen die notwendigen Änderungen in Deiner Polizze. Für Fragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung!

Ich bin in Deutschland wohnhaft – kann ich eine Hörhilfen-Versicherung über die fondos GmbH bei der Donau Versicherung AG abschließen?

Ja, kannst Du – hier findest Du alle Versicherungs- und Antragsunterlagen:

Versicherungsunterlagen DE
Antragsunterlagen DE

Hier geht’s zum online-Antrag

Fondos Hörgeräte Versicherung

Deine Frage nicht gefunden?

Gerne sprechen wir persönlich mit Dir über Deine Fragen!

M office@fondos.at
T Eduard 0043 650 58 08 645
T Erik 0043 650 43 65 270

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