Gerne sprechen wir persönlich mit Dir über Deine Fragen!
M bssvpr@sbaqbf.ng
T Erik +43 650 43 65 270
T Clemens +43 664 85 91 524
Jede Person, die das 18. Lebensjahr (Geschäftsfähigkeit, Vertragsmündigkeit muss vorliegen) vollendet hat, darf Versicherungsverträge abschließen.
Deine Hörhilfe kannst Du bei uns ab 7,- € monatlich versichern. Hier geht’s zum Prämienrechner!
Nach Übermittlung der Wiederbeschaffungsrechnung Deiner neuen Hörhilfe, wird diese direkt von der Donau Versicherung AG, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes, übernommen. Die Begleichung des vereinbarten Selbstbehaltes musst Du bitte direkt mit der Rechnungsstellerin / dem Rechnungssteller abklären.
Gegen folgende Risken kannst Du Dich bei uns absichern (Auszug):
Die Donau Versicherung AG bietet Dir 6 Jahre Versicherungsschutz zum Neupreis! Implantate sind 7 Jahre zum Neupreis versichert!
Hörhilfen sind durch den Gebrauch ständig unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Schadenfälle bei Ausflügen und sportlichen Aktivitäten sind Beispiele aus unserem Arbeitsalltag, bei denen wir unsere KundInnen regelmäßig unterstützen. Deine Hörhilfen-Versicherung schützt Dich vor den finanziellen Risken.
Da sich die Versicherung auf die Hörhilfe bezieht und auch diese versichert sind, ist es nicht relevant wer VersicherungsnehmerIn und wer TrägerIn der Hörhilfe ist. Geschäftsfähigkeit und die Richtigkeit der Angaben sind natürlich Voraussetzung für die Beantragung einer Hörhilfen-Versicherung.
Wünsche, Anregungen oder Beschwerden nehmen wir sehr ernst!
Bitte teile uns umgehend per E-Mail oder per Telefon mit, wenn Du mit der fondos GmbH oder deren PartnerInnen nicht zufrieden bist. Nur so können wir Dich bei Deinen Anliegen auch weiterhin bestmöglich unterstützen und unseren Service verbessern. Danke!
Die fondos GmbH wickelt im Schadenfall die gesamte Abrechnung direkt zwischen Deiner Akustikerin / Deinem Akustiker und der Donau Versicherung ab – somit brauchst Du Dich bei versicherten Schadenfällen nicht um die Begleichung der Rechnung kümmern.
Der Selbstbehalt beträgt bei Hörgeräten € 100,- je Schadenfall.
Bei Implantaten beträgt der Selbstbehalt wahlweise € 200,- oder € 700,- je Schadenfall.
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr, mit automatischer Verlängerung, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird.
Hier geht’s zum Produktinformationsblatt AT
Hier geht’s zum Produktinformationsblatt DE
Du kannst bei uns Deine Hörhilfe samt Zubehör (Akkus, Ladestationen, Hörbrillen, Mikrofone, etc.) versichern. Darüber hinaus bieten wir auch Versicherungen für FM-Anlagen und sämtliche anderen Geräte, welche mit dem Thema Hörhilfe zu tun haben. Für Anfragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung!
Ja, kannst Du! Solltest Du Dich für eine andere Hörhilfe entscheiden, kannst Du uns das ganz einfach per Mail mitteilen. Wir lassen die Polizze entsprechend für Dich ändern.
Wenn sich, aus welchem Grund auch immer, Deine Hörhilfe ändert (zB: Tausch, neues Gerät nach einem Schadenfall, Umstieg auf neue Marke / andere Type), genügt es, wenn Du uns das schriftlich per Mail mitteilst. Wir veranlassen die notwendigen Änderungen in Deiner Polizze. Für Fragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung!
Ja, kannst Du – hier findest Du alle Versicherungs- und Antragsunterlagen:
Versicherungsunterlagen DE
Antragsunterlagen DE
Hier geht’s zum online-Antrag
Gerne sprechen wir persönlich mit Dir über Deine Fragen!
M bssvpr@sbaqbf.ng
T Erik +43 650 43 65 270
T Clemens +43 664 85 91 524
Gerne sprechen wir persönlich mit Dir über Deine Fragen!
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T Erik +43 650 43 65 270
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Clemens Unfried T.: +43 664/85 91 524
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